Auch der Beschwerdeführer bestätigte, bei den Auslieferungen anwesend gewesen zu sein (vgl. Beschwerde S. 7 oben). Sodann bestätigte B., dem Beschwerdeführer das Verpacken der Betäubungsmittel gezeigt zu haben (vgl. Konfrontationseinvernahme vom 4. Januar 2023, S. 9, Beilage 5 zum Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 4. Januar 2023).