1.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau versetzte A. mit Verfügung vom 14. Oktober 2022 einstweilen bis zum 11. Januar 2023 in Untersuchungshaft. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit Entscheid vom 11. November 2022 ab. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 11. Januar 2023 wurde die angeordnete Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 11. April 2023 verlängert. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 12. April 2023 wurde die angeordnete Untersuchungshaft um einen weiteren Monat bis zum 11. Mai 2023 verlängert.