machen (vgl. Privatgutachten S. 10) – liegen ausweislich der Akten somit nicht vor. Vielmehr wurden ausweislich der Akten zeitgerecht diagnostische Massnahmen getroffen und eine Infektbehandlung eingeleitet und Blutkulturen entnommen, um im Falle eines bakteriellen Infekts gezielter mit Antibiotika behandeln zu können. Insbesondere wurde der Ultraschall notfallmässig angeordnet, um freie Flüssigkeit auszuschliessen (vgl. den Auftrag - 22 -