___ diagnostische Massnahmen angeordnet hat, um die Ursache für den Infekt zu klären, und schliesslich nach einem durchgeführten Ultraschall mit Hinweis auf freie Flüssigkeit – die zuvor durchgeführte Röntgenuntersuchung ergab keinen Hinweis auf freie Luft – die (Verlegung zwecks) Re-Operation veranlasst hat. Diese getroffenen Massnahmen stimmen überein mit der vom Privatgutachten geschilderten Vorgehensweise. Der Privatgutachter geht sowohl von einer lege artis durchgeführten Operation als auch von einer adäquaten Behandlung der postoperativen Komplikation aus (Privatgutachten S. 6, 9 und 12).