Soweit sich die Beschwerdeführerin auf die angebliche Unangemessenheit im zeitlichen Kontext beruft, kann auf die von der Beschuldigten eingereichten Unterlagen zum Ablauf der postoperativen Behandlung (Beilage 1 zur Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 27. September 2023) verwiesen werden. Daraus geht hervor, dass die Beschuldigte nach Auftreten von Fieber und eines Exanthems bei C.___