Soweit die Beschwerdeführerin (in der Beschwerde) behauptet, sie hätte(n) sich im Wissen um die risikolose präoperative Massnahme (Ausgleich des Elektrolythaushaltes) für diese und nicht die Operation entschieden, kann ihr aufgrund der obigen Ausführungen somit nicht gefolgt werden. Die Operation war wegen der drohenden massiven Stoffwechsel-Entgleisung (metabolische Alkalose und Dehydration) dringlich, aber kein Notfall (vgl. dazu die Information von NetDoctor.ch [Beschwerdeantwortbeilage 2]). Die Eltern wurden somit weder unter Druck gesetzt noch getäuscht.