Aus dem Operationsbericht datiert vom 10. Juni 2022 geht hervor, dass die Beschuldigte geprüft hat, ob eine metabolische Alkalose vorliege (Hinweis auf Blutgasanalyse, die bei Eintritt noch kompensiert gewesen sei). Soweit die Beschwerdeführerin (in der Beschwerde) behauptet, sie hätte(n) sich im Wissen um die risikolose präoperative Massnahme (Ausgleich des Elektrolythaushaltes) für diese und nicht die Operation entschieden, kann ihr aufgrund der obigen Ausführungen somit nicht gefolgt werden.