Spital] vom 8./9. Juni 2022 sowie der Eintrittsbericht im J._____ [Spital] vom 8. Juni 2022 (Beilagen 4, 5 und 6 zur Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 25. Juli 2023) nicht vor (vgl. Gutachten S. 2), aus welchen die pH-, Kalium- und Chloridwerte bei Eintritt und im Verlauf aufgezeichnet worden sind. Aus dem Operationsbericht datiert vom 10. Juni 2022 geht hervor, dass die Beschuldigte geprüft hat, ob eine metabolische Alkalose vorliege (Hinweis auf Blutgasanalyse, die bei Eintritt noch kompensiert gewesen sei).