Dies geht eindeutig aus den Informationen von e.medpedia (Beschwerdebeilage bzw. Beschwerdeantwortbeilage 3) bzw. von NetDoctor.ch (Beschwerdeantwortbeilage 2) hervor. Soweit die Beschwerdeführerin aufgrund des Hinweises im Privatgutachten (S. 5) von einer unterlassenen präoperativen Ausgleichung der metabolischen Alkalose ausgeht, ist mit der Beschuldigten festzustellen, dass dem Privatgutachter nicht alle Akten vorlagen. So lagen ihm die Laborberichte des J._____ [Spital] vom 8./9. Juni 2022 sowie der Eintrittsbericht im J.__