Die Beschuldigte, welche das (Aufklärungs-)Gespräch nicht selber geführt hat, durfte sich auf das Formular "Checkliste sichere OP" mit Vermerk des vorhandenen unterschriebenen OP- und Anästhesie-Aufklärungsprotokoll (Beilage 4.2 zur Strafanzeige bzw. Beilage 7 zur Beschwerdeantwort) verlassen. Im OP-Aufklärungsprotokoll sind unbestrittenermassen die Risiken der Operation auch miterfasst, wie es die Beschuldigte auch in ihrem Operationsbericht erwähnt. Dennoch informierte die Beschuldigte nach Darstellung der Beschwerdeführerin selber und somit zusätzlich die Eltern über die Operation.