Schliesslich führten die Eltern und damit wiederum auch die Beschwerdeführerin in ihrem Bericht aus, dass sie am Tag der Operation bzw. offensichtlich vor der Operation auch von der Beschuldigten ca. 3 Minuten über die Operation informiert worden seien (Beilage 3 zur Strafanzeige, S. 1 unten). Dies bestätigte die Beschwerdeführerin in ihrer Stellungnahme vom 14. August 2023 und führte diesbezüglich aus, dass die Beschuldigte gemeint habe, dass sie ja bereits aufgeklärt worden seien und sich keine Sorgen machen müssten (Stellungnahme vom 14. August 2023, S. 7).