2.4. 2.4.1. Im vorliegenden Fall geht es um eine Pyloromyotomie, also um einen Eingriff, bei dem die hypertrophe Pylorusstenose (Magenpförtnerverengung) durch Trennung der Muskelfasern des Magenausgangs aufgehoben bzw. der Magenausgang vergrössert wird (vgl. dazu die Information von e.medpedia [Beschwerdebeilage bzw. Beschwerdeantwortbeilage 3] bzw. von NetDoctor.ch [Beschwerdeantwortbeilage 2; hier als Pylorotomie bezeichnet]). Die körperliche Unversehrtheit von C._____ wurde durch diese - 18 - Operation dauerhaft tangiert. Der objektive Tatbestand einer schweren Körperverletzung ist somit grundsätzlich erfüllt.