Nach einer korrekten, vorausgegangenen Aufklärung akzeptiert der Patient mit seiner Einwilligung zur medizinischen Massnahme die mit der Behandlung immanent verbundenen Risiken. Dies selbstredend nur dann, wenn die Heilbehandlung nach dem Stand der aktuellen medizinischen Erkenntnisse, somit lege artis, durchgeführt wird (vgl. ROGGO, a.a.O., S. 231).