Ebenso WALTER FELLMANN, in: Arztrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2007, S. 195: "Lehre und Rechtsprechung haben jedoch in den letzten Jahren einen Katalog von Anforderungen entwickelt, denen der Arzt in aller Regel nur mit einem Aufklärungsgespräch genügen kann. Zwar lässt sich dieses durch schriftliche Informationen ergänzen; zentrales Element der Aufklärung bildet jedoch das Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient." Vgl. ebenfalls WOLFGANG WIEGAND, Die Aufklärungspflicht und die Folgen ihrer Verletzung, in: Handbuch des Arztrechts, 1994, S. 153 f.; FINK, a.a.O., S. 178 f. mit weiteren Hinweisen).