Aarau setze sich in offenkundigen Widerspruch zu den schriftlichen Angaben der Eltern, ohne diese im Rahmen einer ordentlichen Beweiserhebung angehört zu haben. Sie tätige im Ergebnis eine Art antizipierte Beweiswürdigung, welche bei der zweifelhaften Beweis- und Rechtslage dem zur materiellen Beurteilung zuständigen Gericht zukomme.