Die Beschuldigte habe tatsächlich geprüft, ob eine metabolische Alkalose vorliege; sie habe sogar im Operationsbericht erwähnt, dass bereits bei Eintritt die BGA kompensiert worden sei. Insgesamt beurteile der Gutachter auch die Behandlung der postoperativen Komplikation als adäquat. In der Beschwerde werde der zwingend als präoperative Massnahme durchzuführende Ausgleich des Elektrolythaushaltes mit einer konservativen Behandlungsalternative verwechselt. Was die Einwilligung anbelange, so sei die Existenz dieses Dokuments auch von der Pflege auf der "Checkliste Sichere OP" vermerkt worden.