Den Eltern gegenüber sei nicht von einer Notfalloperation gesprochen worden, es sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es keine sinnvolle Behandlungsalternative zur Operation gebe, d.h. dass sich die Operation nicht vermeiden liesse und sie auch möglichst zeitnah stattfinden sollte, solange der Zustand des Kindes stabil sei. Die vermeintliche Unterlassung von Befunden der BGA's (Blutgasanalysen) und/oder Elektrolyte im Serum gemäss Privatgutachten sei damit zu erklären, dass dem Gutachter nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien. Die Beschuldigte habe tatsächlich geprüft, ob eine metabolische Alkalose vorliege;