datierten Erfahrungsbericht der Eltern gehe die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau lediglich davon aus, dass Dr. med. K._____ die Eltern aufgeklärt haben dürfte. Betreffend die Fahrlässigkeit gehe die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau von einer lege artis ausgeführten Operation aus. Dies sei nicht korrekt, da sowohl seitens des J._____ [Spital] als auch E._____ [Spital] von einer postoperativen, lebensgefährlichen Verletzung die Rede sei. Die direkte Kausalität zwischen vorgenommener Operation und postoperativer Duodenalperforation von 1 cm sei gegeben.