K._____ mit Operationsempfehlung und wohl auch Aufklärung im [undatierten] Erfahrungsbericht der Eltern) aus strafrechtlicher Perspektive klarerweise vom Vorliegen einer zumindest stillschweigenden Einwilligung auszugehen sei, was die Tatbestandsmässigkeit des chirurgischen Eingriffs als schwere Körperverletzung ausschliesse. Betreffend eine fahrlässige schwere Körperverletzung durch ungenügende postoperative Behandlung sei festzustellen, dass der Gesundheitszustand von C._____ trotz adäquater Behandlung einen sehr seltenen und ungünstigen Verlauf genommen habe. Der Beschuldigten könne keine Sorgfaltspflichtsverletzung zur Last gelegt werden.