Sie hätten von Prof. Dr. med. F._____, Facharzt für Kinderchirurgie und Chefarzt Kinderchirurgische Klinik des L._____[Spital], ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Der Sachverständige weise in seinem Gutachten vom 15. Januar 2023 (S. 13) darauf hin, dass die Eltern nie ein Aufklärungsformular vorgelegt bekommen und/oder unterzeichnet hätten und dass es sich bei der Indikation einer Pyloromyotomie nie um eine Notfalloperation handle. Vielmehr stehe davor immer der Ausgleich des Säure- Basen- sowie des Elektrolyt-Status.