Sie seien nicht ordnungsgemäss aufgeklärt worden und hätten daher die Einwilligung in die Operation nicht unterschrieben. Dennoch sei ihr Sohn am 9. Juni 2022 im J._____ [Spital] durch die Beschuldigte einer "Pyloromyotomie" unterzogen worden, da es sich laut Ärzteschaft des J._____ [Spital] um einen Notfall gehandelt habe. Bei der Pyloromyotomie handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff, bei welchem ein Teil der Muskelfasern des Schliessmuskels zwischen Magen und Zwölffingerdarm durchtrennt wird. Während der Operation sei es zu einer Komplikation (kleine Schleimhautläsion von 2 mm Durchmesser) gekommen, die übernäht worden sei.