Dabei führte sie im Wesentlichen aus, das D._____ [Spital] habe ihren Sohn C._____, geb. tt.mm.jjjj, am 8. Juni 2022 an das J._____ [Spital] überwiesen mit dem Verdacht auf "Pylorusstenose". Im J._____ [Spital] sei den Eltern, basierend auf der Diagnose "Hypertrophe Pylorusstenose" – einer im Säuglingsalter auftretenden Erkrankung des Magenausgangs, die mit einer eingeschränkten Magenentleerung und zunehmendem Erbrechen einhergeht –, mit gebotenem Nachdruck geraten worden, dass ihr Sohn in den nächsten 24 Stunden operiert werden müsse. Sie seien nicht ordnungsgemäss aufgeklärt worden und hätten daher die Einwilligung in die Operation nicht unterschrieben.