1. 1.1. In Gutheissung von Beschwerdeantrag Ziff. 1.1 wird die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 26. Mai 2023 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: - 21 - 1. Der Haftantrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 24. Mai 2023 wird abgewiesen. 2. Das Zentralgefängnis Lenzburg wird angewiesen, den Beschuldigten unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 1.2. Beschwerdeantrag Ziff. 1.2 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […]