Vielmehr ist naheliegenderweise zu erwarten, dass die Privatklägerin auf weitere (womöglich auch in kolludierender Absicht erfolgte) Drohungen des Beschwerdeführers ähnlich wie am 22. Mai 2023 reagieren würde. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau nannte im Haftantrag denn auch keine konkreten Hinweise, dass es anders sein könnte, sondern verwies einzig darauf, dass die Strafuntersuchung noch ganz am Anfang stehe und dass die Privat- - 11 -