allgemeiner Weise davon, dass jeder Tag "ein Horror" sei, dass sie Angst habe, wenn sie allein zuhause sei und dass sie "schockiert" gewesen sei, weil sie denke, dass der Beschwerdeführer sie wirklich umbringen möchte (Frage 25). Diese Ausführungen veranlassten die einvernehmende Person zur Nachfrage, ob sie sich denn durch die verbalen Drohungen in Angst und Schrecken versetzt gefühlt habe, was die Privatklägerin mit Verweis darauf, dass der Beschwerdeführer sie "viel schikaniert" habe und "wirklich Probleme im Kopf" bzw. psychische Probleme habe, bejahte (Frage 26).