- Weiter beschrieb die Privatklägerin bei ihrer Einvernahme vom 22. Mai 2023 zwar anschaulich, wie sie sich damals vor den Mitreisenden geschämt habe und "total aggressiv" geworden sei. Auch auf eine erste konkrete Nachfrage hin beschrieb sie aber zunächst keinerlei rechtserhebliche Angstgefühle, sondern einzig, wie sie wegen der Nähe des Beschwerdeführers (und nicht wegen seiner Worte) erschrocken sei (Fragen 18, 24 f.). Erst auf nochmalige Nachfrage hin sprach sie in eher -9-