Auf den besagten Handyvideos wirkt die Privatklägerin emotional deutlich aufgewühlter als der ruhig wirkende Beschwerdeführer, was sich denn auch im damals (gemäss der vom Beschwerdeführer veranlassten Übersetzung) Gesprochenen zeigt. Während die Privatklägerin sich verbal aggressiv zeigte und den Beschwerdeführer mutmasslich beschimpfte und ihm vorwarf, sie soeben im Bus bedroht zu haben, gab sich der Beschwerdeführer in seinen Äusserungen eher so, als wäre er von der Privatklägerin beim Warten am Bahnhof Aarau überrascht worden, als könnte er sich das konfrontative Verhalten der Privatklägerin überhaupt nicht erklären und als