Damit habe es sowohl sein rechtliches Gehör als auch den Untersuchungsgrundsatz verletzt. Den (ihm erst nachträglich zugänglich gemachten) Handyvideos lasse sich entnehmen, dass die Privatklägerin unmittelbar nach der angeblichen Todesdrohung "unerschrocken und in aggressiver Weise" auf ihn eingeredet und ihm sogar eine Ohrfeige erteilt habe, wohingegen er "eher als ruhig und abweisend" wahrzunehmen sei. Eine von ihm veranlasste Übersetzung der Handyvideos zeige, dass sie ihn als "Bastard" und "Hurensohn" beschimpft habe. Aus seiner Sicht seien diese Handyvideos dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bewusst vorenthalten worden.