3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau erstreckte dem Gesuchsteller die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zunächst bis am 6. Juli 2023, anschliessend bis am 26. Juli 2023 und schliesslich letztmalig bis am 15. August 2023. Nachdem der Gesuchsteller mit Schreiben vom 15. August 2023 um eine erneute Fristerstreckung im Sinne einer Notfrist ersucht hatte, wurde ihm eine letzte Notfrist von 6 Tagen bis am 21. August 2023 gewährt (zugestellt am 25. August 2023). Innert der erstreckten Frist bis am 21. August 2023 liess sich der Gesuchsteller nicht vernehmen.