1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft D. leitete gegen den Gesuchsteller ein Strafverfahren wegen Veruntreuung ein. Am 14. April 2023 ersuchte die Staatsanwaltschaft D. die Staatsanwaltschaft C. um Übernahme des Verfahrens […]. 1.2. Mit Übernahmeverfügung vom 26. April 2023 übernahm die Staatsanwaltschaft C. das Strafverfahren. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 an die Staatsanwaltschaft C. machte der Gesuchsteller deren Befangenheit geltend und beantragte die Übertragung des Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft D.