4.3.9. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat am 25. Mai 2023 ein umfassendes psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, wobei eine Vorabstellungnahme hinsichtlich der Gefährlichkeit/Wiederholungsgefahr gemäss dem Auftrag bis spätestens 7. August 2023 erfolgen soll, womit ein konkreter Zeitpunkt in Aussicht gestellt ist, wann mit dem Vorabgutachten zu rechnen ist (Schreiben vom 25. Mai 2023, S. 2 ff). Somit rechtfertigt sich die Aufrechterhaltung der Haft bei der hier ungünstigen Prognose jedenfalls so lange, bis die vom Beschwerdeführer ausgehende Gefahr gutachterlich umfassend abgeklärt ist. - 11 -