E. gab am 24. April 2023 gegenüber der Kantonspolizei ebenfalls an, sie wisse nicht, warum es zum Streit zwischen dem Beschwerdeführer und dem Opfer gekommen sei (Einvernahme E. vom 24. April 2023, Frage 31). Der Beschwerdeführer habe sodann auf ihre Frage, warum er das Opfer geschlagen habe, lediglich geantwortet, das interessiere sie nicht (Einvernahme E. vom 24. April 2023, Fragen 29, 39 und 43).