Er hat mir geantwortet: 'Das interessiert dich nicht.' […]"), auch wenn sie das eigentliche Tatgeschehen nicht beobachten konnte (Einvernahme E. vom 24. April 2023, Frage 32). Die Version des Beschwerdeführers, wonach das Opfer ihn angegriffen habe und während den Verteidigungshandlungen des Beschwerdeführers am Kopf verletzt worden sei (Einvernahme Opfer vom 10. Mai 2023, Frage 119), findet in den vorliegenden Akten keine Stütze und erscheint angesichts der Position der Verletzung – das Opfer wurde am Hinterkopf verletzt (vgl. Gutachten, Abbildung 2) – nicht plausibel.