Dann habe ich mich nicht so gut auf ihn geachtet. Plötzlich kam er von hinten zu mir und schlug mir auf den Kopf.") in Verbindung mit der Erstaussage des Beschwerdeführers am mutmasslichen Tatort (Polizeirapport vorläufige Festnahme vom 17. April 2023 in HA.2023.169, S. 2: "[…] gab gegenüber der Patrouille an, eine Auseinandersetzung mit seinem Sohn gehabt zu haben. […] Von der Ambulanzbesatzung wurde der Aggressor gefragt, ob er mit der flachen oder mit der spitzen Seite des Hammers zugeschlagen habe, worauf der Tatverdächtige auf die flache Seite des Hammers deutete.") sowie unter Berücksichtigung des Gutachtens vom 1. Juni 2023 (vgl. E. 3 hiervor) zu ziehen.