3.3. Mit Eingabe vom 2. Juni 2023 informierte die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau darüber, dass sie das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer auf den Straftatbestand der versuchten Tötung ausgedehnt habe. Anlass hierzu habe das rechtsmedizinische Gutachten des F. (F.) des G. betreffend das Opfer vom 1. Juni 2023 (fortan: Gutachten) gegeben, welches als Beilage zur Eingabe vom 2. Juni 2023 der Beschwerdekammer in Strafsachen eingereicht wurde. 3.4. Mit Eingabe vom 8. Juni 2023 verzichtete der Beschwerdeführer auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: