1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (fortan: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung sowie – in Ausdehnung der Strafuntersuchung (Eingabe vom 2. Juni 2023) – wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, mutmasslich begangen zum Nachteil von B. (fortan: Opfer). Der Beschwerdeführer wurde am 16. April 2023 festgenommen.