2.2. Dagegen bringt der Beschwerdeführer in der Beschwerde im Wesentlichen vor, dass just in dem Zeitpunkt, als sein am 8. Mai 2023 gestelltes Gesuch um Einsetzung seiner Verteidigerin als amtliche Verteidigerin bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eingegangen sei (9. Mai 2023), beim Geschädigten ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs eingeholt worden sei (Beschwerde, Rz. 8 f.). Ihm sei bereits von Anfang an ein versuchter Einbruchdiebstahl vorgeworfen worden, mithin ein versuchter Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch. Er sei Kosovare, was bedeute, dass -5-