5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. 6. Es sei dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege mit der Unterzeichneten als seine unentgeltliche Rechtsvertreterin zu gewähren." -3- 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erstattete am 9. Juni 2023 die Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kostenfolgen.