sodann eine der Bodenbelagsplatten stark verbogen (vgl. Bild Nr. 24), wobei sich aus den Akten nicht ergibt, ob es sich um die heruntergefallene Platte bzw. den heruntergefallenen Innenkonsolgang handelt. Aus der Festhaltung des Unfallherganges (Beilage zum Strafantrag vom 10. August 2022) ergibt sich schliesslich, dass am Montag nach dem Unfall (am Freitag) das erwähnte L-Profil nicht mehr aufgefunden werden konnte und zudem die Geländer auf dem Gerüst wieder komplett montiert waren.