offenbleibt (vgl. zur möglichen Verankerung mit einem Netz auf der Stirnseite SUVA-Merkblatt 44077, Anhang [bzw. SUVA-Merkblatt 44077-1]). Die Absturzsicherung besteht in der Regel aus einem Seitenschutz (ab zwei Metern) oder einem Gerüst (ab drei Metern). Im SUVA-Merkblatt 44078 wird ebenfalls auf den Grundsatz hingewiesen, dass ab einer Höhe von zwei Metern Massnahmen gegen Absturz zu treffen sind (S. 8). Als Beispiel werden die Montage eines Seitenschutzes oder das Verwenden von Auffanggurt und Seilsicherung (sog. PSA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) genannt (S. 8 und 9).