Hierzu gehört auch, dass sie vom Arbeitnehmer die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften verlangt und dies in angemessener Weise kontrolliert und notfalls durchsetzt (vgl. Art. 6 Abs. 3 VUV; Urteil des Bundesgerichts 6B_958/2020 vom 22. März 2021 E. 3.3.3 mit Verweis auf 6B_1334/2019 vom 27. März 2020 E. 2.4.3).