Durch die Einstellung dieses Strafverfahrens ist er beschwert, weshalb er ein rechtlich geschütztes Interesse i.S.v. Art. 382 Abs. 1 StPO an der Aufhebung oder Änderung der Einstellungsverfügung hat. Auf die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde ist einzutreten. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm geht in ihrer Einstellungsverfügung davon aus, dass der Beschwerdeführer die erforderliche Sorgfalt beim Umgang mit einem sich im Abbau befindenden Gerüst ausser Acht gelassen und somit das Risiko eines Unfalls in Kauf genommen hat. Es habe sich -6-