3.4. Der Beschwerdeführer erstattete am 21. Juli 2023 eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. 3.5. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verzichtete mit Eingabe vom 26. Juli 2023 auf eine Stellungnahme zur Replik des Beschwerdeführers. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Parteien können eine von der Staatsanwaltschaft erlassene Einstellungsverfügung innert 10 Tagen bei der Beschwerdeinstanz anfechten (Art. 322 Abs. 2 StPO).