3. 3.1. Der Beschwerdeführer reichte am 22. Mai 2023 Beschwerde gegen diese ihm am 10. Mai 2023 zugestellte Einstellungsverfügung ein. Er stellte folgende Anträge: " 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Beschwerdegegnerin vom 1. Mai 2023 aufzuheben und sie zu verpflichten, das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall vom 17. Juni 2022 in Q. zum Nachteil des Beschwerdeführers 'in dubio pro duriore' weiterzuführen und die notwendigen Abklärungen zu veranlassen. 2. Unter o/e- Kostenfolge. "