1.8. Mit Editionsverfügung vom 23. März 2023 forderte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die SUVA auf, ihr sämtliche vorhandene Unterlagen der Abteilung Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall von A. vom 17. Juni 2022 herauszugeben. 1.9. Die SUVA führte mit Eingabe vom 28. März 2023 aus, dass im Zusammenhang mit besagtem Arbeitsunfall von A. im Arbeitssicherheits-Dossier keine Unterlagen, insbesondere kein Unfallrapport, existierten.