1.2. A. teilte der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm mit Eingabe vom 10. August 2022 mit, er stelle wegen des Unfalls vom 17. Juni 2022 Strafantrag gegen Unbekannt und konstituiere sich als Straf- und Zivilkläger. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete wegen dieses Unfalls gestützt auf Art. 309 Abs. 1 lit. a StPO eine Untersuchung gegen Unbekannt. 1.4. Mit Editionsverfügung vom 6. Oktober 2022 forderte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die SUVA auf, ihr sämtliche vorhandene Unterlagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall von A. vom 17. Juni 2022 herauszugeben. 1.5. Die SUVA reichte am 21. Oktober 2022 die einverlangten Schadenakten ein.