1. 1.1. A. erlitt am 17. Juni 2022 auf einer (fertigen) Baustelle an der X-Strasse in Q. einen Arbeitsunfall. Er hatte von seinem Arbeitgeber, C., den Auftrag, die Fensterreinigung aussen ab Baugerüst vorzunehmen. Von der Baustelle aus rief er den Einsatzleiter der C., D., an und teilte mit, dass das Baugerüst zu wenig hoch sei, um an die obersten Fenster zu gelangen (2 statt 3 Gerüstgänge). Nach Rücksprache des Einsatzleiters mit dem Bauleiter erhielt A. den Entscheid, dass die obersten Fenster aussen ab Baugerüst mittels Teleskopstangen vom zweiten Gerüstgang zu reinigen seien. A. stieg auf den zweiten Gerüstgang und reinigte so ein Fenster.