139 IV 199 E. 5.3 ff.). Gegen den Entschädigungsentscheid kann die amtliche Verteidigung innert 10 Tagen bei der Beschwerdeinstanz Beschwerde führen (Art. 135 Abs. 3 lit. a StPO i.V.m. Art. 396 Abs. 1 StPO). -6- 2.4. Vorliegend ist fraglich, ob der Beschwerdeführerin zum Vorwurf gemacht werden kann, die Kostennote für das Vorverfahren im gerichtlichen Hauptverfahren nicht erneut eingereicht zu haben. Wie es sich damit verhält, braucht aber nicht entschieden zu werden: