2.4. Mit Verfügung vom 5. Mai 2023 lehnte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden das Gesuch der Beschwerdeführerin ab, die Kosten für das Vorverfahren vor der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 18. Mai 2018 bis 4. April 2019 im Umfang von Fr. 8'395.85, auszuzahlen.