Sohn gehabt zu haben. […] Von der Ambulanzbesatzung wurde der Aggressor gefragt, ob er mit der flachen oder mit der spitzen Seite des Hammers zugeschlagen habe, worauf der Tatverdächtige auf die flache Seite des Hammers deutete."). In der Einvernahme anlässlich der Festnahmeeröffnung vom 17. April 2023 wollte er keine Aussagen dazu machen. Folglich hat er bislang nicht rechtsgenüglich zugestanden, den Hammer in den Händen gehalten zu haben. Die Übereinstimmung von DNA-Spuren auf dem Hammer mit dem DNA-Profil des Beschwerdeführers wäre damit zur Klärung des Sachverhalts sicherlich geeignet, würde sie die Aussage des Opfers, wonach er mit diesem Hammer vom Beschwerdeführer auf den